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Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen


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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
05.09.2008, 12:55
Leider sind Deine Argumente so nicht zutreffend, da bereits mit der Registrierung einer Domain der Veröffentlichung der WhoIs-Daten zugestimmt wird. U.a. geben auch die FAQ der Denic zu dem Thema Auskunft:

Warum kann jedermann meine Daten in der whois-Abfrage einsehen?

Ihre Daten sind in der whois-Abfrage offen zugänglich, weil mindestens zwei gute Gründe dafür sprechen.

Wichtig ist es zunächst, dass Sie im Falle technischer Schwierigkeiten erreichbar sind, die durch Ihre Domain bzw. deren Nutzung verursacht werden und andere behindern können. Dabei spielt es keine Rolle, dass bei derartigen technischen Problemen normalerweise Ihr Provider für Sie tätig würde; denn zum einen kann das Problem gerade darin liegen, dass Ihr Provider die technischen Schwierigkeiten mitverursacht, und zum anderen bleiben doch Sie am Ende - auch hinsichtlich etwaiger rechtlicher Folgen - der Verantwortliche.

Darüber hinaus müssen Ihre Daten offen zugänglich sein, damit im Falle einer von Ihrer Domain ausgehenden Rechtsverletzung festgestellt werden kann, wer ggf. in Anspruch zu nehmen ist.

Vor diesem Hintergrund haben übrigens auch die Datenschutzbehörden die Veröffentlichung der Personendaten in der whois-Abfrage ausdrücklich gebilligt. Nähere Informationen dazu finden Sie beispielsweise im 13. Datenschutzbericht der hessischen Landesregierung 13. Datenschutzbericht der hessischen Landesregierung (Abschnitte 9.2 und 9.3) und im 15. Datenschutzbericht der hessischen Landesregierung 15. Datenschutzbericht der hessischen Landesregierung (Abschnitt 8.7).

Wenn Sie Ihre Anschrift nicht veröffentlicht sehen wollen, bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit, die Domain durch eine Vertrauensperson registrieren zu lassen, die an Ihrer Stelle Domaininhaberin wird - und deren Anschrift dann natürlich in der whois-Abfrage veröffentlicht wird.

Quelle: http://www.denic.de/de/faqs/detail_75.html

Und bitte verwechsel zwei Dinge nicht: Die WhoIs-Abfrage auf der Denic-Webseite hat nicht im Geringsten etwas mit der systemweiten WhoIs-Abfrage zu tun. Einzig der Verwendungszweck dieser Daten ist klar eingeschränkt, nämlich als Basis für eine technische Verwaltung.

Übrigens: Wer solchen Verfahrensweisen nicht entsprechen möchte kann dies auch grundsätzlich vermeiden: IP-Adressen sind die Alternative und solange diese nicht aus einem eigenen Netz stammen werden hier auch keine Inhaberdaten zu veröffentlicht, die Rückschluss auf den Inhaber einer Webseite zulassen. Früher gab es nur diese IP-Adressen, bis irgendwann Domainnamen die Navigation erleichtern sollten. Man muss es nicht nutzen, dann treffen die Vergaberegeln dafür auch nicht zu...
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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
08.09.2008, 23:16
Hallo,

ja, das Thema hat schon was. Ganz im Vordergrund steht dabei, welche Daten veröffentlicht werden, wie diese erfasst wurden und zu welchem Zweck. Allem voran: Mit der Registrierung einer Domain hat der Auftraggeber sich damit einverstanden erklärt, dass diese Angaben veröffentlicht werden. Hier ergibt sich auch durchaus eine wesentlich brisantere Begründung, warum doch einige Webseitenbetreiber dagegen (nachträglich) sperren oder bei der Registrierung falsche Angaben machen: Sie wollen sich der Haftung entziehen, um nicht für auf der betreffenden Webseite veröffentlichten Inhalte ggf. auch zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Das entsteht aus der absurden Ansicht, dass das Internet rechtsfreier Raum sein könne.

Die Gerichte haben sich überwiegend mit der Frage beschäftigt, wer letztlich für die Inhalte in welchem Masse verantwortlich sein kann und muss. Fehlt ein Impressum auf der Webseite, dann wird generell auf den Domaininhaber zurück gegriffen. Viele der durchaus privaten Webseiten haben kein oder kein korrektes Impressum, berufen sich aber in irgendeiner Weise auf die Meinungsfreiheit. Doch diese ist zu Recht sehr eingeschränkt, denn Gebrauch und Missbrauch liegen doch sehr dicht beieinander! Liegt nun ein Missbrauch vor, dann steht dem Geschädigten auch ein Recht auf Unterlassung und Korrektur zu und dafür muss ggf. der Domaininhaber sorgen. Dadurch und auch durch die Vergaberichtlinien ist die Denic auch berechtigt, bei offensichtlich falschen Handles eine Domain umgehend zu löschen.

Nicht wirklich passend, aber schon veranschaulichend, worum es auch bei den WhoIs-Daten gehen kann: http://www.law-vodcast.de/sind-sogen...omains-erlaubt
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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
10.09.2008, 01:52
Guten Abend!

1. Die Daten, die in der DENIC-Datenbank stehen, sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt, da es ihnen an der erforderlichen urheberrechtlichen Schöpfungshöhe fehlt. Die Daten können aber datenbankrechtlich nach den §§ 87 b ff. UrhG geschützt sein.

Nach § 87 b Abs.1 S.1 UrhG ist auch grundsätzzlich die Vervielfältigung unwesentlicher Teile einer Datenbank verboten. Das LG Köln hat hierzu bereits mehrfach entschieden, vgl.

Urt. v. 06.02.2008 - Az. 28 O 417/07
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/ko...l20080206.html

Beschl. v. 03.07.2008 - Az.: 28 O 335/08
http://www.dr-bahr.com/download/lg-k...8-O-335-08.pdf


2. Die AGB der DENIC entfalten nur dann Wirkung, wenn der Nutzer dem zuvor zugestimmt hat. Die Daten können aber auch auf anderem Wege abgefragt werden, ohne dass eine Zustimmung zwingend erforderlich ist. Deswegen sind die vertraglichen DENIC-AGB in der Praxis nicht wirklich hilfreich.


3. Bereits anderweitig öffentliche Daten dürfen grundsätzlich auch von anderen veröffentlicht werden (§ 28 Abs.1 Nr.3 BDSG). Nur in Ausnahmefällen überwiegt das Interesse des Genannten, nicht veröffentlicht zu werden.


Alles Gute

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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
15.09.2008, 18:51
Hallo Dr. Bahr,

danke für Ihr Feedback zu dem Thema.

Sie gehen in Ihrer Antwort mehr auf das "Verhältnis"
DENIC <-> Dritte Partei (Inhaber eines fragwürdigen Portals, welcher die Domain-Daten veröffentlicht)

Wie verhält es sich mit den "Verhältnis"
Person (Domaininhaber, Daten von welchem veröffentlicht wurden) <-> Dritte Partei?

Anders gefragt: Ist eine solche Veröffentlichung von jeweiligem Domaininhaber generell zu dulden? (In der Regel würde der Domaininhaber ja wohl kaum seine Daten ohne Grund auf den Seiten der Dritter Partei veröffentlichen..)

P.S. Kann mir schwer vorstellen, dass der Domainhaber mit der Registrierung seiner Domain automatisch die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten von jedem Dritten und für nahezu jeden beliebigen Zweck zugestimmt hat… Oder doch?

Gruß
Christian
 
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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
16.09.2008, 02:11
Guten Abend!

Zitat von Herr Beitrag anzeigen

Wie verhält es sich mit den "Verhältnis"
Person (Domaininhaber, Daten von welchem veröffentlicht wurden) <-> Dritte Partei?
Wie ich bereits oben geschrieben habe: "Bereits anderweitig öffentliche Daten dürfen grundsätzlich auch von anderen veröffentlicht werden (§ 28 Abs.1 Nr.3 BDSG). Nur in Ausnahmefällen überwiegt das Interesse des Genannten, nicht veröffentlicht zu werden."

Da die DENIC-Daten öffentlich sind, greift hier also der § 28 Abs.1 Nr.3 BDSG.

Alles Gute

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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
16.09.2008, 18:44
Mit dem § hätte ich nun auch argumentiert. Aber, wenn man mal nachließt:
Zitat von BDSG

(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig
3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.
Dort ist eine Veröffentlichung nicht mit aufgeführt. "Übermitteln personenbezogener Daten" würde ich auch nicht als Veröffentlichung auslegen, sondern eher einem beschränkten Personenkreis übergeben.

Ich vermute allerdigns einen Fehler in meiner Argumentation, da ich von dem zitierten § schön öfters in Zusammenhang mit diesem Thema lesen konnte.
 
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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
16.09.2008, 19:01
Guten Abend!

Zitat von Elradon Beitrag anzeigen

Ich vermute allerdigns einen Fehler in meiner Argumentation, da ich von dem zitierten § schön öfters in Zusammenhang mit diesem Thema lesen konnte.
Den Begriff des "Veröffentlichen" kennt das BDSG nicht. Es spricht von "Übermitteln". Hierunter fällt auch die Zurverfügungstellung von Informationen für die breite Öffentlichkeit. Vgl. auch § 3 Abs.4 Nr.3 BDSG.

Alles Gute

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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
17.02.2009, 19:43
Mein Anliegen trifft zwar nicht ganz den Kern der Diskussion, liegt jedoch nah daran. Bisher war es immer so, dass diese whois-Dienste nicht von google durchforstet worden sind und so zum Beispiel bei der Google-Suche nach dem Namen einer Person keine Domains dieser Person angezeigt wurden. Nun jedoch habe ich durch zufall rausbekommen, dass einer der vielen Whois-Dienste diese Informationen sehr wohl Google zur Verfügung stellt.

Ich finde es jedoch nicht wirklich witzig, dass ein potentieller Arbeitgeber auf diesem Weg Zugang zu privaten Projekten bekommen könnten, die so nur mit Kenntnis des Vor- und Zunamens nicht zu finden waren.

Lässt sich dagegen irgendetwas machen?

Nachtrag:
An meinem Rechtsempfinden geht es zumindest vorbei, dass ich ausschließlich private Projekte der breiten Öffentlichkeit (google) mit meinem Klarnamen und Adresse präsentieren muss.

Nachtrag 2:
Verständlich ist für mich zwar, dass man mit Kenntnis meiner Website auf meinen Namen schließen kann (allein schon durchs Impressum), aber den umgekehrten Weg (wie hier) empfinde ich nicht wirklich als rechtens...

Geändert von aock (22.02.2009 um 03:05 Uhr).
 
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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
12.03.2009, 15:41
*push*

Ist sicherlich nicht erwünscht Themen zu pushen, aber so bekommen ich evtl. noch eine Antwort :S
 
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Standard AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
 
03.05.2009, 02:04
Nach Europäischem Datenschutzrecht ist sogar eine öffentlich zugängliche WhoIs-Datenbank generell verboten.
Leider hat noch keiner gegen die Denic geklagt.....
Ob man irgendwo der Veröffentliche "zugestimmt" hat ist irrelevant.
Dann könnten auch Arbeitgeber in den Arbeitsvertrag reinschreiben dass man sich regelmäßig von Firmenärzten zu untersuchen hat. Inkl. DNA-Test usw.. Genau so ein Polygraphentest ("Lügendetektor").
Oder Vermieter könnten verbieten dass in den Mieträumen geraucht wird.

Es wundert schon etwas, dass hier die sonst so scharfen Deutschen Datenschützer noch nichts gegen unternommen haben.

Also ich habe mir von der Denic schon Personendaten über Missliebige Personen im Internet (die so nett sind im Profil eine Webseite anzugeben) besorgt, um sie in einen Schwarze-Liste-Ordner (zur späteren Verwendung) zu packen.

Geändert von Tobias_Claren (03.05.2009 um 02:07 Uhr).
 
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