Sie wollen auch mal Massenabmahnen? Sie haben aber nicht mehr genug Geld für das Briefporto? Kein Problem!
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Zitat Wie kommt die Kanzlei an die Userdaten von Rapidshare?Die Kanzlei Rasch benutzte eine Abmahnung per E-Mail, als man gegen einen Uploader bei Rapidshare vorgegangen war. Ich dachte mal gehört zu haben die speichern nichts und geben entsprechend auch keine Daten raus? Mit freundlichen Grüßen Raphael Planer Centralsystems ISP
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Könnte durch "ungeschicktes" Vorgehen des Uploaders passiert sein. So nach dem Motto: "Ich hab den gerippten Film hochgeladen. Hier der Link: ..."
Stolz in irgendeinem Szene Forum gepostet... oder sowas...
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Find ich super - ab sofort kann man sämtliche Behördengänge per eMail erledigen.
"Nicht angekommen? Nicht mein Problem, wenn ihr Mailserver nicht korrekt weiterleitet". Ach nein...verdammt...Behörden sind ja gleicher als Andere... |
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Hallo,
Autsch. Das LG Hamburg scheint sich weiter als der passende Partner für windige Internetrechtsangelegenheiten anbiedern zu wollen. Ich nehme über Jahre hinweg immer mehr Urteile und -begründungen wahr, bei denen sich mir der Magen umdreht. Schönen Gruß aus Duisburg, Falk Brockerhoff
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Interessant ist das Ganze vermutlich nur dann, wenn die Logdateien der Mailserver von einer dritten, unabhängigen Partei verwaltet werden. Wird diese dann als Zeuge geladen, stellt eine eMail eine bessere Übertragung dar, als ein Einschreiben.
Beispiel: Kunde eines Webhosters behauptet er hätte die eMail nicht erhalten. Das Gericht beauftragt eine Durchsuchung und der Webhoster wird als Zeuge vor Gericht geladen. |
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Wie lange dauert es von der Feststellung bis zum Verfahren/Beweissicherung? Nach welcher Frist müssen diese Art von personenbezogenen Daten gelöscht werden? Es sei denn man bedient sich der Vorratsdatenspeicherung, aber dazu muss der Mailprovider erstmal verpflichtet sein....
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Kein Plan von der Materie aber Gesetze sprechen wollen.;)
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Naja, in dem Urteil gibt es etwas ganz Entscheidenes: der Empfänger hat zugegeben, dass die E-Mail angekommen ist und von der eigenen Firewall geblockt wurde - dieser Fehler kann doch nich dem Risikobereich des Absender zugeordnet werden.
Ein Vergleich zur realen Welt hilft auch weiter: Wenn in einem Unternehmen der / die Sekretär(in) [muss man ja aufpassen, nich, dass es heißt, man hätte Vorurteile..] einen Brief fälschlicherweise in den Papiereimer schmeißt, als was gilt der Brief denn dann - zugegangen oder nicht? |
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