Hallo Leute, kurz zu mir: Ich arbeite mit einigen wenigen Werbeagenturen zusammen. Die Werbeagenturen registrieren über mich die Domains der Kunden und die Seiten liegen in der Regel auch auf Servern, die in meinen Netzen erreichbar sind. Bei den Domains stehe ich als Tech-C und Zone-C. Heute habe ich einen Anruf bekommen. "Sie hosten die Seite xyz, wie sind da die Zugangsdaten?". Der Typ wollte es partout nicht einsehen, dass ich nicht für ihn zuständig bin. Seine Argumente waren: "Sie stehen als Tech-C und Zone-C bei der Denic, also hosten Sie die Seite und sind auch mein Ansprechpartner." Irgendwann nach einer Weile hat er dann eingesehen, dass er bei mir auf Granit beißt und wendet sich jetzt an die zuständige Werbeagentur. Ich frage mich allerdings in wie weit ich eine Auskunftspflicht habe, wer denn z.B. für die Zugangsdaten zuständig ist.
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? Es geht ja um die Administration und damit wäre in meinen Augen der Admin-C der richtige Ansprechpartner.... Der Tech-C betreut zwar die Server bzw. die Infrastruktur, aber um die geht es ja eigentlich nicht.
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? Er muss doch einen Vertrag mit der Werbeagentur haben und zahlt dort bestimmt auch seine Rechnungen. Also muss er doch wissen, wer sein Ansprechpartner ist?
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? [persönliche Meinung, keine juristische Beratung] Du hast keinen Vertrag mit dem. Somit weisst du auch gar nicht, wie die vertragliche Situation mit seinem Webhoster ist. Vielleicht ist der Kunde in irgend einer Weise gesperrt oder gar ein gerichtliches Verfahren anhängig. Ohne Anweisung vom Webhoster oder einer richterlichen Anordnung würde ich keine Zugangsdaten rausrücken. [/persönliche Meinung, keine juristische Beratung]
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? Hi, für mich würde das so aussehen (Keine Juristische Beratung) Frage 1: Wer sind Sie und Arbeiten Sie in der Werbeagentur? Frage 2: Haben Sie ein Schreiben was Sie dafür bevollmächtigt die Login Daten zu erhalten? Fragen 3: Könnte ich erstmal meine Kontakt Person diesbezüglich Kontaktieren? Vertragspartner anrufen oder am besten E-Mail schreiben und den Fall schildern. Und diesbezüglich handeln Antwort 1: Oh Sie haben kein Schreiben und Arbeiten auch nicht in der Agentur? Reaktion 1: Auflegen Gruß Markus
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? dass er keine Zugangsdaten rausgibt, ist doch unstrittig. Seine Frage war doch, wenn ich ihn richtig verstehe, eine andere: Eine Auskunftspflicht hinsichtlich des "Ansprechpartners Zugangsdaten" gibt's nicht. Allerhöchstens im Falle eines offensichtlichen Rechtsbruchs ... sowas in der Art Anrufer ist der Admin-C und/oder Geschäftsführer der Firma, um deren Webseite es geht; sein Mitarbeiter (der die Werbeagentur beauftragt hat) ist weg und er weiß nicht weiter. Aber selbst dann "nicht einfach so", sondern auch da müsste man das Anliegen dann prüfen. Aber in Deinem Fall (es ruft jemand an, der sich einfach für befugt hält) ist das eindeutig. Den Mann geht überhaupt nichts an, wer für die Zugangsdaten zuständig ist (an wen er sich also wenden soll). Einerseits wäre die Herausgabe Datenschutz-rechtlich evtl. problematisch. Andererseits ruft der sonst nächste Woche nochmal an (in der Hoffnung, bei jnd anderem zu landen) und beruft sich auf den soeben erfahrenen Ansprechpartner ("ja Herr Maier von der Agentur Sonnenblume hat mir gesagt, Sie könnten mir helfen mit neuen Zugangsdaten"), um einen vertrauten Eindruck zu erwecken...
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? In erster Linie haben dich die Zugangsdaten der Endkunden deiner Agenturkunden gar nicht zu interessieren. Wenn du technisch in der Lage bist, das Kennwort im Klartext heraus zu geben, würde ich diesen Agenturen raten, sich einen professionellen Dienstleister zu suchen. In deinem Fall hätte ich ohne großes Herumdiskutieren aufgelegt, die Agentur angerufen und sie dazu aufgefordert, Kontakt mit dem entsprechenden Kunden aufzunehmen [und hätte nicht in einem Forum nachgefragt, was ich jetzt bloß machen soll.]
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? Und wieder einmal mehr wundere ich mich darüber dass du überhaupt Kunden halten kannst. Als Tech-C ist genau das deine Aufgabe. Möglicherweise gibt es diese Agentur mittlerweile nicht mehr. Das hinterfragst du zu keinem Zeitpunkt. Könnte ich bitte (auch per PN) eine Liste deiner Reseller bekommen damit ich nicht versehentlich (indirekt) Kunde bei dir werde.
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? Nein. Man kann sich jetzt sicherlich darüber streiten, ob "direkt auflegen" die feine britische Art ist. Aber eine Pflicht, ihm mitzuteilen, an wen er sich wenden muss, gibt's keine.
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? Nun bist du Inhaber einer Domain. Die Agentur über die du selbige bezogen hast gibt es nicht mehr. Wer ist dein erster Ansprechpartner wenn du das Ganze ohne großen Aufwand regeln willst ?
AW: Habe ich eine Auskunftspflicht? Aha. Dann frage ich mich zunächst, wer du überhaupt bist? Ein Stalker, das lässt mich jetzt kalt. Es gibt halt Menschen, die legen sich immer alles so zurecht, damit sie möglichst viel herumtrollen können. Dass die Agentur nicht mehr "gibt", geht aus der Fragestellung nicht hervor. Es heißt lediglich, dass mit Agenturen zusammen gearbeitet wird. Die Agenturen gibt es also. Und nein. Ich lege nicht einfach auf - ich würde nur nicht stundenlang herumdiskutieren. Natürlich würde ich den Anrufer darum bitten, sich mit seinem Vertragspartner in Verbindung zu setzen und ihm anbieten, seinen Vertragspartner über diesen Anruf zu informieren, damit dieser sich mit dem Anrufer auch gerne selbst in Kontakt setzt. Da du ja nur einen halben Satz zitierst, wie es von Trollen so üblich ist, und diesen dann für deine billigen Verleumdungszwecke missbrauchst, zitiere ich mich gerne noch einmal selbst: Jetzt kratzen wir uns gerne noch einmal am Kopf, reiben uns an der Nase und stellen fest: gäbe es die Agentur nicht mehr, hätte ich es dann sogar gemerkt. Nun, du würdest natürlich sofort alle Daten am Telefon herausgeben. Du hinterfragst ja zu keinem Zeitpunkt, ob nicht irgendein ***** anruft, der dem Kunden einen Schaden zufügen möchte. Dein Verhalten wäre unverantwortlich und möglicherweise auch strafbar. Ich mache dir einen Gegenvorschlag. Ruf mich doch einfach an und erklär mir persönlich, warum dir so langweilig ist.